Das Wichtigste in Kürze
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen verändert sich die Zuständigkeit für die Leistung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in einer Pflegefamilie. Die Zuständigkeit wechselt von der örtlichen Ebene der Stadt oder des Kreises zu den Landschaftsverbänden.
Der LVR übernimmt die laufenden Fälle derzeit von den örtlichen Jugendämtern. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Übergang, so dass keine Leistungsunterbrechungen entstehen, daher arbeiten alle Leistungsträger bei der Übergabe der Akten und Unterlagen eng zusammen. Betreuung und Finanzierung laufen zunächst weiter wie gewohnt.
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Kontakt: Kinder und Jugendliche
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