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Wie werden die heilpädagogischen Gruppen weiterentwickelt?

Unsere Antwort

Derzeit verhandeln die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen Lippe auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages die Ausgestaltung der möglichen Leistung für Kinder mit einem hohen Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung (Basisleistung II). In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung von heilpädagogischen
Gruppen und Einrichtungen auf eine kindbezogene Förderung umgestellt.
Es ist zu erwarten, dass Einrichtungen, die schon heute über eine sehr gute fachliche Expertise verfügen und sich in ihrer Haltung der inklusiven Betreuung öffnen,
auch zukünftig wesentliche Säulen in der Betreuung von Kindern mit einem erhöhten Förder- und Teilhabebedarf sein werden.
Diese Weiterentwicklung soll möglichst praxisgerecht gestaltet werden. Daher tauschen sich die Beteiligten hierzu gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen aus. Bei dem gesetzlichen Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention
geht es folglich nicht darum, heilpädagogische Gruppen und Einrichtungen „abzuschaffen und umzuwandeln“. Vielmehr ist es das Ziel, die bisherigen heilpädagogischen/kombinierten Einrichtungen, aber auch die Regeleinrichtungen, (weiter) zu entwickeln, um zukünftig Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen zu können.