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Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, die Städte und Kreise und die Anbieter von Leistungen für Menschen mit Behinderung haben einen neuen Rahmenvertrag vereinbart, in dem die Grundlagen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung auf Basis des Bundesteilhabegesetzes neu geregelt sind. Es gibt zum Beispiel Veränderungen bei der Bedarfsermittlung und der Finanzierung der Leistungen. Der LVR schließt mit den Diensten und Einrichtungen im Rheinland dazu seit 2022 schrittweise neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ab.
Für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung haben diese vertraglichen Veränderungen keine Nachteile. Im Gegenteil sollen die Unterstützung und Assistenz dadurch stärker individuell an den persönlichen Zielen und dem jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden. Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
Die Umstellung der neuen Leistungs- und Finanzierungssystematik ist ein komplexer Prozess, der einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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