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Warum gibt es ein neues Instrument zur Bedarfsermittlung?

Unsere Antwort

Mit dem BTHG wurde erstmals festgelegt, dass eine individuelle Bedarfsermittlung erforderlich ist. Dies wurde beim LVR bereits seit 2003 im Bereich des ambulanten Wohnens praktiziert. In anderen Bundesländern gab es das jedoch bisher nicht. In NRW wurden die bisherigen Hilfepläne von LVR und LWL erweitert, angepasst und zu einem gemeinsamen Instrument zusammengeführt.

BEI_NRW für eine umfassende Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung nach dem BTHG ist die Voraussetzung für den Beginn eines Rehabilitationsverfahrens, z. B. um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten. Im Gespräch mit der leistungsberechtigten Person wird die notwendige und sinnvolle Unterstützung für den Menschen mit Behinderung „ermittelt“. Der Unterstützungsbedarf der einzelnen Person wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet, und nicht mehr in ausgewählte Leistungen untergliedert.

Modernes Verständnis von Behinderung als Basis

Mit dem BTHG legt der Gesetzgeber ein modernes Verständnis von Behinderung zu Grunde. Demnach sind Menschen mit Behinderung nicht als „Träger“ eines persönlichen Defizits anzusehen. Behinderung entsteht vielmehr aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Behinderungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Das bedeutet, auch in den Blick zu nehmen, dass die Umwelt die Menschen mit Behinderungen an einer Teilhabe mit anderen an der Gesellschaft hindert. Fachleute sprechen hier von einem „ICF-basierten“ Behinderungsbegriff. ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation und dient fach- und länderübergreifend als einheitliche und standardisierte Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderungen und Beeinträchtigungen und der relevanten Umgebungsfaktoren eines Menschen.

Bedarfsermittlung durch gemeinsames Gespräch

BEI_NRW löst die bisherigen Instrumente, den Individuellen Hilfeplan des LVR und Teilhabe 2015 des LWL, ab. Für die Antragsstellenden beim LVR ändert sich nicht viel – das Instrument besteht, wie der Hilfeplan, aus Leitfragen, die in einem Gespräch von der antragsstellenden Person beantwortet werden. Der Umfang der Fragen wurde lediglich erweitert und deckt jetzt alle Lebensbereiche ab. An dem Gespräch kann eine Vertrauensperson teilnehmen.

Mit dem BEI_NRW wird erstmals in ganz NRW das gleiche Instrument zur Bedarfsermittlung genutzt.