Unsere Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Für den Zugang zur Leistung der solitären heilpädagogischen Frühförderung muss die Leistung zunächst durch die Personensorgeberechtigten beim Fallmanagement des LVR beantragt werden. Die Empfehlung einer "heilpädagogischen Frühförderung" erfolgt anhand der individuellen Bedarfsermittlung (mit dem Instrument „BEI_NRW KiJu“) durch das LVR-Fallmanagement.
Die Bedarfsermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren des Kindes, meist im Austausch mit den Personensorgeberechtigten. Alle vorliegenden Berichte werden dazu genommen und fließen in die Ermittlung des individuellen Bedarfes ein.
Die Personensorgeberechtigten erhalten einen Bescheid über die Leistung.
Für den Zugang zur Leistung der interdisziplinären Frühförderung wird eine Verordnung zur Eingangsdiagnostik der niedergelassenen Kinderärzt*innen benötigt. Die Eingangsdiagnostik inklusive Erstellung des Förder- und Behandlungsplans für das individuelle Kind wird durch das Team einer interdisziplinären Frühförderstelle durchgeführt.
Die Empfehlung einer Komplexleistung Frühförderung erfolgt anhand der individuellen Bedarfsermittlung (mit dem Instrument „BEI_NRW KiJu“) und unter Berücksichtigung des Förder- und Behandlungsplans durch das LVR-Fallmanagement. Die Personensorgeberechtigten erhalten einen Bescheid über die Leistung.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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