Unsere Servicezeiten
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Das BTHG strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu und ist damit ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der LVR gestaltet den Schritt in dieses neue System so, dass er für alle Beteiligten möglichst fließend verläuft. Das gilt insbesondere für die leistungsberechtigten Kinder und deren Eltern.
Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Übergangsregelungen umgesetzt. Hiervon werden vor allem auch die bislang freiwilligen LVR-Förderungen im Elementarbereich umfasst: einerseits die FInK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen und andererseits die Pauschale in der Kindertagespflege, kurz IBIK-Pauschale. Diese werden an die neuen gesetzlichen Anforderungen des BTHG angepasst.
Durch den fließenden Übergang soll sichergestellt werden, dass Kinder mit Behinderung ihre Leistungen ohne Unterbrechungen erhalten.
Detailliertere Informationen zu den Übergangsregelungen finden Sie im Bereich "Fachleute" zu den Themen: FInK, IBIK und im Bereich Frühe Förderung.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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