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Was sollte bei der Weitergabe eines BEI_NRW in PerSEH berücksichtigt werden?

Unsere Antwort

Bei der Ermittlung des Gesamtbedarfs einer antragstellenden Person kann es notwendig sein, dass Sie mit anderen Leistungserbringern zusammenarbeiten müssen. Für einen reibungslosen Ablauf des Gesamtplanverfahrens ist es wichtig, dass Sie sich gegenseitig kontaktieren und identifizieren können. Für die elektronische Weitergabe eines BEI_NRW hat der LVR ein Kontaktverzeichnis in der Fachanwendung PerSeH eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass für die Weitergabe eines BEI_NRW das Einverständnis der antragstellenden Person vorliegen muss.

In dem Kontaktverzeichnis finden Sie vornehmlich den Vor- und Nachnamen der*des zuständigen Mitarbeitenden und den Namen des Leistungsanbieters. Die Daten sind für Sie als Anwender*innen zur zweifelsfreien Identifikation der richtigen Mitarbeiter*in eines anderen Leistungserbringers erforderlich. 

In den Anwenderinformationen finden Sie dazu weitere Informationen. Insgesamt erfolgt eine rechtmäßige Verarbeitung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO.

Update auf PerSEH Version 2.3.9 r21

Am 15.12.2021 hat ein Update auf die PerSEH Version 2.3.9 r21 stattgefunden. In der neuen Version werden die Anforderungen im BEI_NRW aufgenommen, die mit der Umstellung II verbunden sind. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung der neuen Leistungs- und Finanzierungssystematik gemäß dem SGB IX Landesrahmenvertrag NRW. Folgendes Schreiben informiert über die wesentlichen Veränderungen (Infobrief zum Update auf PerSEH Version 2.3.9 r21).