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Wer bekommt Leistungen?

Unsere Antwort

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Kinder, die

  • körperliche,
  • seelische,
  • geistige oder
  • Sinnesbeeinträchtigungen

haben und dadurch an der Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.