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Kann eine Einrichtung den Besuch des Kindes bei fehlender/abwesender Kraft für die individuelle heilpädagogische Leistung verwehren bzw. das Kind früher nach Hause schicken?

Unsere Antwort

Die individuelle heilpädagogische Leistung setzt auf der Grundversorgung auf. Der Träger der Einrichtungen hat diesbezüglich einen Vertrag mit dem LVR. Insofern ist das Kind in der Einrichtung bereits durch die erhöhte Kindpauschale und die Basisleistung I zu fördern. Abwesenheiten der Kraft für die individuelle heilpädagogische Leistung müssen mit Hilfe der Grundversorgung überbrückt werden.

Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Einrichtung, das Kind auch bei Abwesenheiten der Kraft für die individuelle heilpädagogische Leistung zu betreuen.