Das Wichtigste in Kürze
Der LVR ist ab 2020 auch für zahlreiche Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, die Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung betreffen. Dazu zählen erstmals alle heilpädagogischen Leistungen, die in Einrichtungen bis zum Schuleintritt erbracht werden, sowie das Pflegekinderwesen und die stationäre Wohnbetreuung. Auf dieser Seite geben wir Leistungsberechtigten einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten, den Übergangsregelungen und unserem vielfältigen Beratungsangebot.
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Das BTHG betrifft Sie persönlich? Hier beantworten wir Ihre Fragen.
Heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt: Wer bekommt Leistungen?
Heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt: Wie funktioniert die Beratung vor Ort?
Heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt: Wer trägt die Kosten?
Was ist das BTHG und wie sieht der Übergang aus?