Unsere Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Kinder mit (drohender) Behinderung sollten möglichst früh und individuell gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage.
Eine wichtige Rolle spielen hierbei heilpädagogische Leistungen. Darunter fallen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich das Kind entwickeln und seine Persönlichkeit entfalten kann.
Ab 2020 ist der LVR erstmals einheitlich für heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt zuständig, die in Einrichtungen angeboten werden. Geregelt wird diese Neuerung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.
Neben der einrichtungsbezogenen Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt ist der LVR ab 2020 auch für das Pflegekinderwesen und die Betreuung über Tag und Nacht für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig.
Weitere Informationen zu Pflegekinderwesen und stationärer Wohnbetreuung
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.