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Wer kann die "Komplexleistung Frühförderung" erbringen?

Unsere Antwort

Leistungserbringer für die "Komplexleistung Frühförderung" sind anerkannte interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum. Leistungserbringer können also zum Beispiel auch Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) mit einer entsprechenden Anerkennung als IFF sein.

In der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung werden die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen an die interdisziplinären Frühförderstellen behandelt. Dies bezieht sich auf Fragen der Anerkennung als IFF, auf Mindeststandards, leistungserbringende Berufsgruppen, Personalausstattung, sachliche und räumliche Ausstattung, Dokumentation und Qualitätssicherung, Ort der Leistungserbringung sowie die Vereinbarung und Abrechnung der Entgelte für die Komplexleistung.