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Wie wird der Bedarf von Kindern mit (drohender) Behinderung künftig ermittelt?

Unsere Antwort

Der  Träger der Eingliederungshilfe stellt unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten mögliche Leistungen fest. In Zusammenarbeit zwischen LWL und LVR wurde dazu ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument für Kinder und Jugendliche (BEI_NRW KiJu) entwickelt. Der Aufbau wurde dem Bedarfsermittlungsinstrument für Erwachsene (BEI_NRW) nachempfunden und an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst. Das BEI_NRW KiJu wird laufend weiterentwickelt.

Der Bedarfsermittlung liegen die Beeinträchtigungen zugrunde, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren stehen und dazu führen, dass die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Dabei hat sich die Beschreibung und Exploration der Beeinträchtigungen an den Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF-CY) zu orientieren. Durchgeführt wird die Bedarfsermittlung durch das Fallmanagement vor Ort.

Im Bereich "Downloads" (unter "Grundlagen und Anträge") auf dieser Seite finden Sie den Überblick zum Bedarfsermittlungsinstrument.