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Was ist der Prüfansatz des LVR?

Unsere Antwort

Den Prüfungen liegt grundsätzlich ein beratungsorientierter Ansatz zugrunde. Das LVR-Prüfteam stellt eventuelle Mängel fest, ermittelt die wahrscheinlichen Ursachen und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen, um die Mängel zu beheben. Mit der Beratung soll die Eigenverantwortlichkeit des Leistungserbringers für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit gestärkt werden.

Den Prüfungen liegen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Die Einhaltung dieser Regelungen wird als konstitutiv für eine angemessene Leistungserbringung angenommen. Den Prüfungen liegt daher die Definition zugrunde, dass Qualität die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen ist. In den Prüfungen wird diese Einhaltung mittels eines Soll-Ist-Abgleichs festgestellt.

In der Prüfung kommen Prüferfassungsbögen zum Einsatz. Die Bögen operationalisieren die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und machen sie so in der Praxis überprüf- und belegbar. Sie dienen den Prüfer*innen als Leitfaden für die Gespräche mit den Vertreter*innen des Leistungserbringers und strukturieren die Auswertung der eingeforderten Unterlagen.

Die Struktur des Prüferfassungsbogens ermöglicht die Prüfung in drei Stufen:

1. Ausführungsebene

Die Prüfung beginnt mit der Ebene der operativen Ausführung der Leistung. Werden hier keine Probleme festgestellt, wird unterstellt, dass die konzeptionelle Ebene sowie die Kontrollebene den Anforderungen entsprechen und das Gesamtsystem funktioniert. Die Prüfer*innen prüfen stichprobenhaft exemplarische Bereiche auf der Ausführungsebene. Werden keine Mängel festgestellt, wird in dem entsprechenden Bereich nicht weiter geprüft.

2. konzeptionelle Ebene

Werden Mängel in Stufe 1 festgestellt, wird in den nächsten Stufen nach den Gründen gesucht. Daher werden in Stufe 2 die Konzeption, Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisung und ähnliche Dokumente betrachtet, da zunächst in einer fehlenden oder unzureichenden Konzeption oder Arbeitsanweisung mögliche Ursachen für die Mängel in der Ausführungsebene vermutet werden.

3. Qualitätssicherung/Kontrolle

Wenn die Konzeption als gut oder ausreichend erscheint, die Ausführung jedoch mängelbehaftet ist, ist davon auszugehen, dass die Konzeption nicht angemessen umgesetzt wird. Die Prüfer*innen betrachten daher die Ebene 3 der Qualitätssicherung und Kontrolle.