Unsere Servicezeiten
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In den bisherigen heilpädagogischen Einrichtungen, wo ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut werden, gibt es aktuell besonders kleine Gruppensettings (in der Regel acht bis zehn Kinder). Diese Kleingruppen werden durch eine Fachkraft, eine Ergänzungskraft, eine/n Therapeut/in und einer anteiligen Leitung unterstützt. Bei mehreren heilpädagogischen Gruppen in einer Einrichtung stehen weitere Stunden für eine gruppenübergreifende Kraft bzw. für eine/n Berufspraktikantin/en zur Verfügung. Dieser Personalumfang führt dazu, dass in den Kleingruppen ein besonders gutes Betreuungsverhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern mit Behinderung besteht. Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass keine weitere individuelle heilpädagogische Unterstützung für das Kind notwendig ist.
Sollte im Ausnahmefall dennoch das vorhandene Betreuungssetting für das Kind nicht ausreichen, kann durch die Eltern ein Antrag gestellt werden. Damit das Fallmanagement des LVR dann über den Antrag entscheiden kann, wird auch hier eine kurze Stellungnahme durch den Träger der heilpädagogischen Einrichtung/Gruppe benötigt. Dabei ist es hilfreich, wenn der Träger der Kindertageseinrichtung die einzelnen Situationen, in denen die Grundversorgung nicht ausreicht, nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich beschreibt.
In der Regel kann ein Antrag auf eine individuelle heilpädagogische Leistung erst bewilligt werden, wenn ausreichend Informationen vorliegen, wie sich der Alltag in der Einrichtung gestaltet. Daher ist davon auszugehen, dass Anträge auf individuelle heilpädagogische Leistungen vor Aufnahme in einer heilpädagogischen Kita in der Regel abgelehnt werden müssen.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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