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Zur Früherkennung und Frühförderung existiert für Kinder ab ihrer Geburt bis zum Schuleintritt ein Gesamtsystem von Hilfen. Dieses wird von Ärztinnen/Ärzten, medizinisch-therapeutischen, heilpädagogischen und psychologischen Diensten und Einrichtungen getragen. Ziel der Früherkennung und Frühförderung ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung eines Kindes frühzeitig zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder in ihren Auswirkungen zu mindern sowie die Teilhabe des Kindes in seinem Lebensumfeld fördern zu können.
Mit der Einführung des Begriffs der Komplexleistung in § 46 SGB IX hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass bei der Früherkennung und Frühförderung Leistungskomplexe entstehen, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation als auch heilpädagogische Leistungen umfassen. Ergänzt werden diese Leistungen durch die Beratung der Erziehungsberechtigten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Ziel der "Komplexleistung Frühförderung" ist es, die Leistungserbringung aus einer Hand zu ermöglichen. Das bedeutet vor allem, dass die Förder-, Therapie- und Beratungsangebote innerhalb der Komplexleistung interdisziplinär aufeinander abgestimmt werden, die notwendigen Rahmenbedingungen für die interdisziplinäre Abstimmung aller Fachdisziplinen gewährleistet sind und so die Förderung der Kinder wirksamer wird.
Im Sinne der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ist ein landesweites Angebot der Komplexleistung erforderlich. Psychologische, pädagogische, soziale und medizinische Hilfen regen im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Fachkräften und Eltern/Erziehungsverantwortlichen die Entwicklung des Kindes sowie die Entfaltung seiner Persönlichkeit an, sie unterstützen die Erziehung, die soziale Entwicklung und die Teilhabe des Kindes am Leben in der Gemeinschaft im Sinne der Inklusion.
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