Welche Rechte haben Menschen mit Behinderungen im Verfahren?
Unsere Antwort
Die Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Personen stehen im Mittelpunkt der Bedarfsermittlung. Über das Ergebnis der Bedarfsermittlung und die Erbringung der Leistung können die beteiligten Personen und Organisationen in Planungskonferenzen beraten. Die Durchführung dieser Planungskonferenzen ist an die Zustimmung der Person geknüpft, die die Hilfe beantragt. Sie hat das Recht, Personen ihres Vertrauens zu den Konferenzen und allen Gesprächen im Rahmen der Bedarfsermittlung hinzu zu ziehen. Menschen mit Behinderung haben zudem das Recht, sich umfassend beraten zu lassen – auch vor bzw. unabhängig von einer Antragstellung. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des LVR stehen für eine Beratung ebenso zur Verfügung wie verschiedene Beratungsstellen.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
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