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Wie kann ich "Anderer Leistungsanbieter" im Rheinland werden?

Unsere Antwort

Wer im Rheinland Angebote als „Anderer Leistungsanbieter“ schaffen möchte, muss dem LVR als Träger der Eingliederungshilfe ein schriftliches Konzept vorlegen, das insbesondere folgende Aspekte beinhaltet:

  • Darstellung des Trägers und dessen Erfahrung mit Menschen mit Behinderungen
  • Darstellung der Zielgruppe und der Zielsetzung
  • Darstellung der Arbeitsweisen und Methoden
  • Darstellung zur Art, Inhalt und Umfang der Leistung - auch hinsichtlich der Anforderungen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
  • Darstellung des Personalkonzeptes und der sachlichen Ressourcen
  • Darstellung von Kooperationen und Kontakten
  • Ausstattung und Finanzierung

 

Es muss nachvollziehbar sein, wie die geltenden fachlichen Anforderungen im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden. Grundlage für die Leistungserbringung eines „Anderen Leistungsanbieters“ bildet der Abschluss einer Leistungsvereinbarung sowie einer Vergütungsvereinbarung mit dem LVR. Diese Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich ist eine Vereinbarung mit der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Thomas Fonck

LVR-Dezernat Soziales
Fachbereich Eingliederungshilfe I

thomas.fonck@lvr.de

Tel: 0221 809 7220

Fax: 0221 8284 3164

Mitarbeiter