Unsere Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Eltern können formlos einen schriftlichen Antrag zentral beim LVR oder beim LVR-Fallmanagement vor Ort stellen. Sie können auch ihr "Leistungsbegehren" mündlich gegenüber dem LVR-Fallmanagement erklären (z.B. im Beratungsgespräch). Die Beratung wird durch eine kurze Beratungsdokumentation festgehalten. Auf Wunsch der Eltern kann dies auch anonym erfolgen.
Die Ratsuchenden werden eng begleitet und vor Ort vom LVR-Fallmanagement über Rechte, Pflichten und Angebote im Sozialraum informiert und aufgeklärt.
Die Beratung erfolgt individuell und personenzentriert. Eine frühzeitige Bedarfserkennung kann somit sichergestellt werden. Ziel der Beratung und Unterstützung ist es, die Eltern der Kinder mit Behinderung über konkrete Hilfemöglichkeiten und Lösungsansätze zu informieren und so die individuelle Selbstbestimmung zu fördern. Außerdem kann die Beratung zu einem Antrag der Leistungsberechtigten auf Leistungen der Eingliederungshilfe führen.
Der LVR möchte in Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie und aufbauend auf den vorhandenen regionalen Strukturen als Lotse auf dem Feld der gesellschaftlichen Teilhabe fungieren.
Hier finden Sie uns:
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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