Willkommen auf der BTHG-Seite des LVR
Informieren Sie sich hier über wichtige Neuerungen rund um das Bundesteilhabegesetz. Der Landschaftsverband Rheinland beantwortet Ihnen auf dieser Website Fragen zum BTHG zu "Kindern und Jugendlichen" wie auch zum Themenfeld "Erwachsene". Die Informationen betreffen insbesondere Menschen, die im Rheinland leben.
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Berät der LVR unsere Familie auch bei uns zuhause?
Das LVR-Fallmanagement informiert vor Ort über die Eingliederungshilfe für Kinder.

Ich lebe in einem Wohnheim. Was ändert sich für mich?
Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, müssen Sie einen Antrag auf Existenzsicherung beim zuständigen Sozialamt stellen.

Was bedeutet das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung?
Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung müssen ab 2020 keinen Unterhaltsbeitrag mehr zahlen.
Klicken Sie hier für den Artikel zum "Angehörigen-Entlastungsgesetz".

Video: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen?
Der 3-minütige Clip erklärt, was Menschen mit Behinderung in Einrichtungen und ihre Angehörigen oder Betreuenden tun müssen und wie die Veränderungen durch das BTHG gut zu bewältigen sind.
Haben Sie noch Fragen?
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Kontakt: Kinder und Jugendliche
Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
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Kontakt: Erwachsene
Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
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