Unsere Servicezeiten
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Grundsätzlich haben Eltern das Recht, jede Leistung zu beantragen, die sie für ihr Kind als zielführend erachten. Also können Eltern auch formlos einen Antrag auf individuelle heilpädagogische Leistungen beantragen.
Aber: Zunächst wird durch das Fallmanagement des LVR geprüft, ob eine heilpädagogische Grundversorgung in der Kita sinnvoll ist. Die Grundversorgung besteht aus zwei Komponenten – der erhöhten Kindpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Basisleistung I. Die durch die erhöhte Kindpauschale nach dem Kinderbildungsgesetzt zur Verfügung gestellten Mittel müssen für zusätzliche Fachkraftstunden verwendet werden. Gleichzeitig ist die Basisleistungen I eine heilpädagogische Leistung und soll insgesamt das Gruppengeschehen qualitativ aufwerten. Kinder mit und ohne Behinderung sollen in einem guten Betreuungssetting durch zusätzliche Fachkraftstunden unterstützt werden. Die Basisleistung verbessert somit den Betreuungsschlüssel zusätzlich. Sofern die Grundversorgung tatsächlich und nachvollziehbar in Einzelfällen nicht ausreichend ist, kann diese durch individuelle heilpädagogischen Leistungen aufgestockt werden.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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