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Warum muss zur Abrechnung der individuellen heilpädagogischen Leistungen ein Leistungsnachweis eingereicht werden?

Unsere Antwort

Der LVR als Träger der Eingliederungshilfe benötigt den monatlichen Leistungsnachweis, um dokumentieren zu können, welche individuellen heilpädagogischen Leistungen in den Einrichtungen durch eigenes Personal tatsächlich erbracht wurden (auch wenn das eingesetzte Personal beim Einrichtungsträger selbst angestellt ist).

Die im Kita-Mustervertrag festgelegten Ausfallzeiten dieses trägereigenes Personals führen zu keiner Mittelkürzung.