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Wo werden Heilpädagogische Leistungen erbracht?

Unsere Antwort

  • In Kombination mit pädagogischen Leistungen und bei Bedarf verbunden mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Tageseinrichtungen für Kinder (Kita).
  • In Kombination mit pädagogischen Leistungen in der Kindertagespflege.
  • Als "solitäre" heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung (z.B. durch Frühförderstellen, Autismusambulanzen, SPZ´s, Praxen). Hiervon erfasst werden unter anderem die Diagnostik, heilpädagogische Entwicklungsförderung und Elternberatung.
  • In Kombination mit medizinisch-therapeutischen Leistungen als "Komplexleistung Frühförderung" (z.B. durch interdisziplinäre Frühförderstellen). Diese besonders umfassende Förderung betrachtet das Kind und seine Familie ganzheitlich und wird von verschiedenen Berufsgruppen gemeinsam erbracht. Dazu zählen die Diagnostik, ein Förder- und Behandlungsplan sowie dessen fachübergreifende Umsetzung. Bei der "Komplexleistung Frühförderung" werden die Kosten zwischen dem LVR und den Krankenkassen je nach Behandlungsschwerpunkt aufgeteilt.
  • Darüber hinaus erhalten Kinder mit besonders hohem Förderbedarf heilpädagogische Leistungen teilweise auch in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen. Diese Einrichtungen sollen in den kommenden Jahren schrittweise in das allgemeine System der Regel-Kitas überführt werden. Dabei wird sichergestellt, dass der Bedarf an der besonders hohen Förderung auch im Regelbereich abgedeckt werden kann.