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Was ändert sich für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten?

Unsere Antwort

Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet und das auch weiterhin tun möchte, für den ändert sich zunächst gar nichts. Wer statt in der Werkstatt lieber woanders arbeiten möchte, der soll künftig mehr Alternativen erhalten.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt auch bei einem anderen Leistungsanbieter arbeiten können. Diese neue Unterstützungsform befindet sich jedoch noch im Aufbau; noch gibt es nur wenige anderen Leistungsanbieter im Rheinland.
Bereits seit vielen Jahren gibt es im Rheinland die Möglichkeit, mit dem Budget für Arbeit Unterstützung beim Wechsel aus der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt zu erhalten. Menschen mit Behinderung, die sich dafür interessieren, sprechen den Gruppenleiter oder die Gruppenleiterin in ihrer Werkstatt an. Oder wenden sich an den LVR.

Passgenauere Unterstützung

In den kommenden Jahren wollen der LVR und die Werkstätten im Rheinland die Systematik verändern, wie die Unterstützungsleistungen bezahlt werden. Dabei geht es darum, die einzelnen Werkstatt-Beschäftigten noch individueller und passgenauer entsprechend ihren Wünschen, Zielen und Bedarfen zu fördern und zu unterstützen. Dazu gehört, dass die Unterstützungsbedarfe regelmäßig und intensiver ermittelt werden. Die Arbeit mit dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument (abgekürzt BEI_NRW genannt) wurde 2020 gestartet. Dieser Bogen stellt einen Leitfaden dar für ein Gespräch mit der leistungsberechtigten Person und fragt nach den Zielen und Bedarfen in allen Lebensbereichen. Er ergänzt die bisherige jährliche Teilhabe-Planung der Werkstätten.

In Zukunft soll sich diese an den individuellen Bedarfen ausgerichtete Unterstützung auch stärker in der Art der Finanzierung niederschlagen.  Expertinnen und Experten der Werkstätten und der Landschaftsverbände haben mit der Entwicklung konkreter Modelle begonnen. Diese Veränderung betrifft jedoch eher die Organisation und die Fachleute in der Werkstatt; die beschäftigten Menschen in den Werkstätten sind nicht direkt betroffen. Der LVR möchte damit bewirken, dass die Unterstützung auch in der Werkstatt stärker die individuellen Bedarfe berücksichtigt und diese Ausrichtung auch besser erkennbar und nachvollziehbar wird.