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Welche Teile des BEI_NRW müssen ausgedruckt und unterschrieben werden?

Unsere Antwort

Es muss der Teil der Basisdaten des BEI_NRW ausgedruckt und durch die antragstellende Person oder ihrer rechtlichen Vertretung unterschrieben werden. Die Unterschrift der rechtlichen Betreuerin oder des rechtlichen Betreuers ist erwünscht, ohne einen Einwilligungsvorbehalt jedoch nicht zwingend.

Bitten senden Sie diesen unterschriebenen Teil wie bisher an die Ihnen bekannte Ansprechperson des LVR per Post oder Fax.

Nicht drucken und nicht unterschreiben müssen Sie die Teile des Gesprächsleitfadens sowie die Ziel- und Leistungsplanung.

Übermittlung des BEI_NRW an den LVR

Das fertiggestellte BEI_NRW wird digital an den LVR über den entsprechenden Versende-Button auf der Startseite der Bedarfserhebung geschickt. Das BEI_NRW kann zu jedem Zeitpunkt als PDF gespeichert und ausgedruckt werden.