Unsere Servicezeiten
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Die LVR-Fallmanager*innen werden ab dem 1. Januar 2020 regional in den Mitgliedskörperschaften für den LVR tätig. Sie beraten, unterstützen und haben eine Lotsenfunktion zum Wohl des Kindes inne.
Um drohende Behinderungen abzuwenden bzw. die möglichst vollständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, empfehlen sie entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Empfehlungen können zu einer Antragstellung der Erziehungsberechtigten auf Eingliederungshilfe für ihr Kind führen.
Sobald dem LVR-Fallmanagement ein Antrag (schriftlich oder mündlich) vorliegt, wird der Hilfebedarf anhand des Bedarfsermittlungsinstrumentes BEI_NRW KiJu ermittelt. Parallel dazu werden die Informationen aller beteiligten Fachkräfte gebündelt, so dass ein ganzheitliches Bild vom Kind und seiner Lebenswelt entstehen kann.
Die mögliche Leistung wird als Empfehlung durch das Fallmanagement in dem BEI_NRW KiJu aufgenommen. Dann wird das BEI_NRW KiJu elektronisch an die LVR-Zentralverwaltung nach Köln geschickt. Von hier erfolgt die weitere Bearbeitung: Die LVR-Sachbearbeitung erfasst die Leistung im System und erstellt den Bewilligungsbescheid für die Eltern. Gleichzeitig werden Durchschriften für die Leistungserbringer gefertigt (ggf. auch für Kita und Kinderärzte). Die Bescheide und Durchschriften werden postalisch versandt.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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