Was ändert sich für Menschen, die bereits Leistung vom LVR erhalten?
Unsere Antwort
Wer bereits eine Unterstützungsleistung vom LVR erhält, erhält diese auch weiterhin – so lange, wie der im Bescheid angegebene Bewilligungszeitraum dauert. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Hier ist wichtig zu wissen, dass die Leistung erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und finanziert werden kann – nicht aber für Zeiträume davor. Wer weiterhin Bedarf an der Unterstützungsleistung hat, sollte also daher auf eine zügige Folge-Beantragung achten. Die Mitarbeitenden der Leistungserbringer, also zum Beispiel des BeWo-Dienstes oder der Wohneinrichtung, helfen gern weiter und füllen gemeinsam mit der betroffenen Person und eventuell Angehörigen auch den Fragebogen des Bedarfsermittlungsinstrumentes aus.
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