Was wird bei der Antragstellung geprüft? Welche Unterlagen sind erforderlich?
Unsere Antwort
Der LVR ist gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Dingen zu prüfen, bevor ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe entschieden werden kann. Dabei geht es um die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung und die Ermittlung der individuellen Bedarfe. Was warum erforderlich ist und beigefügt werden muss, ist im Online-Angebot des LVR dargestellt.
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