Unsere Servicezeiten
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Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Seit dem 1. Januar 2020 benötigt der LVR einen Antrag, um Eingliederungshilfeleistungen bewilligen zu können. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, sogar mündlich. Erforderlich ist die Mitteilung, welche Unterstützung eine eindeutig bestimmte Person benötigt. Dazu reicht im Zweifel eine E-Mail, eine Postkarte oder ein Anruf. Die Eingliederungshilfeleistung kann erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und finanziert werden – nicht aber für Zeiträume, die davor liegen.
Antragstellerinnen und Antragsteller machen es den Mitarbeitenden des LVR leichter und beschleunigen damit den Prozess der Bearbeitung, wenn sie direkt das vorgesehene Antragsformular ausfüllen und an den LVR senden. Denn für die weitere Bearbeitung sind eine Reihe von Informationen erforderlich, die ansonsten im Nachgang angefordert werden müssen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf der LVR-Internetseite barrierefrei zur Verfügung:
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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