Wie wird Einkommen und Vermögen angerechnet, wenn Menschen mit Behinderung zusätzlich Leistungen der Hilfe zur Pflege benötigen?
Unsere Antwort
Wenn Menschen mit Behinderung zusätzlich Leistungen der Hilfe zur Pflege benötigen, gelten die für Leistungsberechtigte günstigeren höheren Freibetrags-Regelungen der Eingliederungshilfe, da die Eingliederungshilfe die Pflegeleistung „umfasst“. Dies gilt jedoch nur, wenn die Behinderung bereits vor dem Rentenalter eingetreten ist.
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