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Wie gestaltet sich die Beförderung zu Kindertageseinrichtungen?

Unsere Antwort

Leistungen zur sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 113 SGB IX).
Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit (drohender) Behinderung von ihren Elterrn in die Kindertagesbetreuung gebracht werden (Normalitätsprinzip). In bedarfsbegründeten Ausnahmefällen ist eine Bewilligung für eine Beförderung durch Dritte (Taxen, Busunternehmen, etc.) möglich. Dieser Bedarf wird auf Antrag der Eltern durch das LVR-Fallmanagement ermittelt.

Die beauftragetn Anbieter (Bus-/Taxiunternehmen, etc.) können unmittelbar mit dem LVR als Kostenträger der Leistung abrechnen.