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Was geschieht mit anderen Anträgen (z.B. Personalmehrbedarf)?

Unsere Antwort

Der LVR bittet darum, die aktuelle Lebenssituation und den Bedarf der leistungsberechtigten Person mit dem BEI_NRW über die Kategorie „Veränderungsbedarf“ personzentriert darzustellen.

Für Werkstätte gilt: Es bleibt zunächst beim bisherigen Verfahren zur Beantragung des Personalmehrbedarfs. Eine Umstellung erfolgt nach dem Abschluss der Umstellung der Finanzierungssystematik der Werkstätten.