Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung
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Die Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung schafft ab 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.
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