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Wie ist die Basisleistung I ausgestaltet und welche Gruppenmodelle sind möglich?

Unsere Antwort

Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Basisleistung I werden allen Kinder mit (drohender) Behinderung als Strukturförderung gewährt. In diesem Kontext gibt es zwei verschiedene Modelle: Das Modell Zusatzkraft und das Modell Gruppenstärkenabsenkung. Kern ist ein verbesserter Personalschlüssel je Kind mit (drohender) Behinderung, der in beiden Modellen nahezu gleich ausgestaltet ist.

Bei dem Modell der Gruppenstärkenabsenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit (drohender) Behinderung um einen Platz abgesenkt sowie entsprechend Fachkraftstunden aufgebaut. Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß KiBiz unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit (drohender) Behinderung werden durch den LVR finanziert.

Die Träger meldet, welches Modell in der jeweiligen Einrichtung zum nächsten Kindergartenjahr gewählt wird. Ein mehrfacher Wechsel oder verschiedene Modelle innerhalb einer Einrichtung sind nicht möglich. Träger müssen vorab mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt abstimmen, ob das Modell Gruppenstärkenabsenkung in der betreffenden Einrichtung mitgetragen wird. In beiden Modellen muss der Träger die KiBiz-Pauschalen für eine Verbesserung, des Betreuungsschlüssels einsetzen. Darüber hinaus müssen die Mittel der Eingliederungshilfe (Basisleistung I) eingesetzt werden, um den im Landesrahmenvertrag (Anlage A 2.1.) für den LVR ausgewiesenen Stundenumfang aufzubauen.