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Welche technischen Fragen gibt es bei der Fachanwendung für BEI_NRW?

BEI_NRW wird elektronisch ausgefüllt und eingereicht. Zur Übermittlung der Daten an den LVR dient die Fachanwendung „PerSEH – personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe“. Im Folgenden haben wir für Sie die häufigsten Fragen bei der Nutzung zusammengefasst.

Unsere Antwort

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Interessens- und Fachverbände sowie mehrere private Schulungsanbieter bieten Schulungen zum BEI_NRW an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Wohlfahrtsverband oder Ihrer Interessensvertretung, wenn Sie an einer Schulung teilnehmen wollen.

Hinweise zur Einarbeitung in Echt-Version

Wenn Sie einen Zugang zur Echt-Version der Fachanwendung zum Ausfüllen des BEI_NRW haben, können Sie sich auch darin einarbeiten. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Fachanwendung steuern Sie über die bekannten Symbole und Icons. Beispiel: Symbole für Speichern und Drucken, Aufklappmenüs.
  • Erläuterungen finden Sie hinter dem Symbol des Fragezeichens (s. Abbildung). 
  • Grundsätzlich können Sie zur Einarbeitung einen Testfall anlegen. Bitte achten Sie darauf, den Testfall auf keinen Fall dem LVR zu senden. 

Unsere Antwort

Personen, die schon seit Jahren Leistungen der Eingliederungshilfe nach Bedarfsermittlung über den IHP3.1 beziehen, sind kein "Neufall". Aber: sie sind noch nicht in dem BEI_NRW erfasst. Bei Erstanlage in der Fachanwendung PerSEH wird daher zunächst ein "Neufall" angelegt.

Die Daten der leistungsberechtigten Person wird in der Startmaske der Fachanwendung PerSEH angelegt und gespeichert. In dem Element Basisdaten wird unter "Art der Bedarfsermittlung" dann "Folgebedarfsermittlung" ausgewählt (s. Abbildung). Der Folgeantrag ist auszuwählen unabhängig davon, ob Leistungen der Sozialen Teilhabe oder zur Arbeit (WfbM) beantragt werden. 

Weitere Leistungen beantragen über den Veränderungsbedarf

Wenn die leistungsberechtigte Person bereits Leistungen erhält, aber nun weitere Leistungen beantragen möchte, geben Sie in PerSEH einen "Veränderungsbedarf" ein. Dabei werden alle Leistungen der Eingliederungshilfe betrachtet.

Anlage von Erstanträgen

Angaben zu einer Person, die bisher noch keine Leistungen erhalten hat, werden ebenfalls in der Startmaske der Fachanwendung eingegeben und gespeichert. Bitte wählen Sie den Status "Erstantrag" aus. 
 

Unsere Antwort

Eingabefehler können bis zur Absendung (per Button) an den LVR korrigiert werden. Änderungen der Texte bzw. Angaben können durch die Nutzer*innen immer vorgenommen werden.

Zu beachten ist allerdings: Das in dem Instrument hinterlegte Rechtschreibprogramm kann in einem technischen Widerspruch zu dem gewählten Browser der Nutzer*innen stehen. Bitte schalten Sie das automatische Rechtschreibprogramm aus oder korrigieren selbst.

Unsere Antwort

Einmal angelegte Fälle können im System nicht gelöscht werden. Es ist aber möglich, die Fälle inaktiv zu setzen. 

Inaktive Fälle können über die Suche im Menüpunkt „Person“ wieder aktiviert werden. 

Unsere Antwort

In der Menüleiste des Instruments findet sich das Icon „Drucken“ mit dem entsprechenden Bild.

Wird der Button geklickt, produziert das System eine Datei in der Version PDF, die die Nutzer*innen ausdrucken oder auf ihrem PC speichern können.

 

Unsere Antwort

Sie können in PerSEH keine Anhänge einfügen. Bitte schicken Sie die notwendigen Unterlagen und Dokumente per Fax an 0221 809-2200 oder per Post an den Landschaftsverband Rheinland, Dezernat Soziales, 50663 Köln.

Übermittlung der Zielüberprüfung in der Umstellungsphase

In der Umstellungsphase bei erstmaliger Eingabe der Daten einer leistungsberechtigten Person senden Sie bitte die Zielüberprüfung ebenfalls postalisch oder per Fax mit vollständigen Angaben zur leistungsberechtigten Person inklusive GP-Nummer sowie Bewilligungszeitraum an den LVR . 

Unsere Antwort

Die Leistungserbringer haben gegenüber dem LVR Administrator*innen benannt. Diese sammeln und nennen dem LVR die Nutzer*innen. Die Nutzer*innen werden beim LVR registriert und es wird ein persönlicher Zugang erstellt.  

Die Administrator*innen vergeben intern den Umfang der Rechte an die Nutzer*innen. Die Vertretungsregelung obliegt ebenfalls den internen Vereinbarungen der Leistungserbringer.

Sie haben noch keinen Zugang erhalten?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Administrator*in.

Unsere Antwort

Die Leistungserbringer im Rheinland haben Administrator*innen für jede ihrer Organisationseinheiten benannt. Pro Einheit bzw. Angebot mit einer GP- oder Einrichtungsnummer kann immer genau eine Person für die Administration benannt werden. Eine Person kann für mehrere Angebote die Aufgabe der Administration übernehmen.

Als Administrator*in verwaltet Sie die Zugänge:

  • gegenüber dem LVR, wenn Änderungen erforderlich sind.

Wenn ein Anwendungszugang gelöscht oder ein neuer erstellt werden soll, wenden Sie sich bitte an den ISC. Ergänzen Sie bitte die Änderungen in Ihrer Excel-Liste und machen diese für den ISC kenntlich.

  • oder intern beim Leistungserbringer.

Zudem können Sie als Administrator*in die Rechte der Anwender*innen bei Ihrem Leistungserbringer gestalten und ändern. Mit Übersendung des Zugangs zum BEI_NRW hat ein*e Anwender*innen zunächst alle Rechte: neue Anwender*innen können einen Fall anlegen, einen BEI_NRW erstellen und absenden. Die Rechte können von Ihnen als Administrator*in angepasst werden. Wie dies geht, erfahren Sie bei Übersendung des Admin-Zugangs in der angehängten PDF-Datei und die Hilfefunktion zur Benutzeradministration (BENA).

Nur Anwender*innen können ein BEI_NRW ausfüllen 

Mit einem Administrationszugang können Sie die Zugänge der Anwender*innen in Ihrer Einrichtung verwalten. Sollten Sie selbst auch ein BEI_NRW ausfüllen wollen, benötigen Sie zusätzlich noch einen Zugang als Anwender*in.