Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Menschen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen, die kein oder nicht ausreichend eigenes Einkommen haben, das Geld für ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt des Ortes, aus dem sie kommen. Die fachliche Unterstützung finanzieren und bearbeiten weiterhin die Landschaftsverbände. Für Menschen, die bereits ambulante Unterstützung des LVR erhalten haben, gibt es zunächst keine Änderungen. Bei einigen Leistungen für Menschen mit Behinderung wechselte die Zuständigkeit von der Stadt oder dem Kreis zum LVR. Das organisieren die Verwaltungen untereinander. Die Menschen mit Behinderung müssen von sich aus nichts tun.
Das BTHG betrifft Sie persönlich? Hier beantworten wir Ihre Fragen.
Was ändert sich konkret durch das BTHG? Und für wen?
Wenn Sie selbst mit Behinderungen leben oder Menschen mit Behinderungen als Angehörige unterstützen, haben Sie vermutlich vom neuen Bundesteilhabegesetz gehört. Viele wissen aber nicht, was sich alles ändert, und ob sie selbst davon betroffen sind. Unsere Internet-Seite soll Ihnen helfen, Informationen zu finden und Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen.
Fragen zu Einkommen und Vermögen
- Was ändert sich beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe?
- Wie wird Einkommen und Vermögen angerechnet, wenn Menschen mit Behinderung zusätzlich Leistungen der Hilfe zur Pflege benötigen?
- Wie wird das Einkommen bei Erwachsenen angerechnet?
- Wie wird das Vermögen bei Erwachsenen angerechnet?
- Was bedeutet das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung?
Fragen zu Antragsstellung und Verfahren
- Was ändert sich für Menschen, die bereits Leistung vom LVR erhalten?
- Was müssen Menschen mit Behinderung wissen, die erstmals einen Antrag beim LVR stellen?
- Was wird bei der Antragstellung geprüft? Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Welche Rechte haben Menschen mit Behinderungen im Verfahren?
- Wie stelle ich einen Antrag, wenn die Bewilligung meines Persönlichen Budgets ausläuft?
Die individuelle Bedarfsermittlung
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Servicezeiten
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Kontakt: Erwachsene
Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
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