Unsere Servicezeiten
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Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Menschen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen, die kein oder nicht ausreichend eigenes Einkommen haben, das Geld für ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt des Ortes, aus dem sie kommen. Die fachliche Unterstützung finanzieren und bearbeiten weiterhin die Landschaftsverbände. Für Menschen, die bereits ambulante Unterstützung des LVR erhalten haben, gibt es zunächst keine Änderungen. Bei einigen Leistungen für Menschen mit Behinderung wechselte die Zuständigkeit von der Stadt oder dem Kreis zum LVR. Das organisieren die Verwaltungen untereinander. Die Menschen mit Behinderung müssen von sich aus nichts tun.
Wenn Sie selbst mit Behinderungen leben oder Menschen mit Behinderungen als Angehörige unterstützen, haben Sie vermutlich vom neuen Bundesteilhabegesetz gehört. Viele wissen aber nicht, was sich alles ändert, und ob sie selbst davon betroffen sind. Unsere Internet-Seite soll Ihnen helfen, Informationen zu finden und Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen.
Die individuelle Bedarfsermittlung
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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