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Informationen für Leistungserbringer und weitere Fachleute

Sie haben beruflich mit dem BTHG zu tun? Hier beantworten für Ihre Fragen.

Fragen zum Landesrahmenvertrag

Fragen zur Qualitätsprüfung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als Leistungsträger der Eingliederungshilfe gesetzlich verpflichtet, Einrichtungen und Dienste zu prüfen und sicherzustellen, dass sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Geprüft wird die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit.