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Was bedeutet das für Verträge im Bereich Frühe Förderung auf Seiten der bisherigen Kostenträger (örtliche Ebene)?

Unsere Antwort

Der LVR beabsichtigt, die Rechtsstellung der bisherigen Kostenträger aus den bestehenden Verträgen mit den Leistungserbringern ab dem 1. Januar 2020 zu übernehmen.

Zur konkreten Umsetzung wird auch mit den bisherigen Kostenträgern auf örtlicher Ebene eine entsprechende Übernahmevereinbarung geschlossen.

Die bisherigen Kostenträger werden zudem gebeten, die bestehenden Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen. Sollten diese unvollständig sein (z.B. fehlende Vergütungsvereinbarung oder Kalkulationsmatrix) oder sollten weitere oder aktuellere Verträge bestehen, müssten diese bitte möglichst unverzüglich an den LVR zugestellt werden.

Bitte wenden Sie sich in Sachen Vertragsmanagement an: team-bthg-elementarbereich@lvr.de oder an das BTHG-Servicetelefon (0221) 809-6200.