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Wie funktioniert die Bedarfsermittlung?

Unsere Antwort

Im Zuge der Gesamtplanung stellt der LVR als Träger der Eingliederungshilfe den individuellen Bedarf des Kindes mit Behinderung fest. Dies erfolgt gemeinsam mit einer geschulten LVR-Fallmanager*in bzw. mithilfe des einheitlichen Bedarfsermittlungsinstruments für Kinder und Jugendliche (BEI_NRW KiJu). Hierbei werden insbesondere auch die Wünsche der Leistungsberechtigten berücksichtigt.

Sie erhalten von den LVR-Fallmanager*innen Unterstützung und umfassende Informationen, damit Sie für Ihr Kind die Leistungen erhalten, die es benötigt. Nach individueller Terminvereinbarung findet die Beratung und gegebenenfalls die Bedarfsermittlung in der Beratungsstelle des LVR statt.

Bei Bedarf kommen die beratenden Personen jedoch auch zu Ihnen nach Hause, in die Kita, in die Frühförderstelle oder in die Kindertagespflege. Zu diesem Termin können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Die Fallmanager*innen des LVR beantworten Ihre Fragen zur künftigen Unterstützung und Förderung Ihres Kindes. Außerdem kann die Beratung zu einem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe führen.

Welche/r Fallmanager*in für Sie vor Ort zuständig ist, erfahren Sie hier.