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Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen bei der individuellen Bedarfsermittlung?

Unsere Antwort

Für diejenigen, die beim LVR einen Antrag auf Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen stellen, ändert sich wenig. Auch bisher gab es schon ein Verfahren und ein Instrument, mit dem im Gespräch der persönliche Unterstützungsbedarf ermittelt wurde, vor allem für die Lebensbereiche Wohnen und Alltagsgestaltung. Das alte Instrument – der Individuelle Hilfeplan, kurz: IHP - wurde weiterentwickelt, neue gesetzliche Vorgaben wurden umgesetzt und die Arbeit damit erfolgt künftig elektronisch. Das sind jedoch eher fachliche oder technische Details, die für die Betroffenen eher unwichtig sind. Das neue Instrument bekam auch einen neuen Namen: BEI_NRW, das Bedarfsermittlungsinstrument in NRW.

Bei dem Bedarfsermittlungsinstrument handelt es sich wie bisher um einen Gesprächsleitfaden für den Dialog mit der Person mit Behinderung. Nach wie vor stehen deren Ziele, Wünsche und Bedarfe im Mittelpunkt, ergänzt durch die Perspektive von Vertrauenspersonen oder vertrauten Betreuungs-Fachkräften. Neu ist allerdings: Die Bedarfsermittlung umfasst jetzt alle Lebensbereiche; bisher lag der Fokus auf dem Bereich Wohnen und Alltag. Jetzt werden auch Ziele, Wünsche oder Teilhabebarrieren in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung ausdrücklich angesprochen, oder auch die Bereiche Mobilität, Kommunikation, oder Teilhabe am sozialen Leben.