Das Wichtigste in Kürze
Das Verfahren der Bedarfsermittlung stellt die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Das ermöglicht, den individuellen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt nach einem landesweit einheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument, abgekürzt „BEI_NRW“ genannt.
Sie interessieren sich für die individuelle Bedarfsermittlung? Hier beantworten wir Ihre Fragen.
Fragen zur Bedarfsermittlung in Werkstätten
Fragen zum Verfahren
Fragen zum Verfahren
- Welche technischen Fragen gibt es bei der Fachanwendung für BEI_NRW?
- Wie können Einrichtungen an einem BEI_NRW gemeinsam arbeiten?
- Wie ist die Zusammenarbeit zwischen zwei Leistungserbringern geregelt?
- Was sollte bei der Weitergabe eines BEI_NRW in PerSEH berücksichtigt werden?
- Wann kann eine elektronische Weiterleitung des BEI_NRW erfolgen?
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Servicezeiten
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Kontakt: Erwachsene
Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800