Unsere Servicezeiten
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Im Zuge der neuen gesetzlichen Aufgabenbindung des LVR durch das BTHG wird die freiwillige Förderung (FInK) zusammen mit den Integrationshilfen vollständig durch heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen abgelöst. Heilpädagogische Fachleistungen der Sozialen Teilhabe werden künftig unter Beteiligung der Leistungsberechtigten im Rahmen des Bedarfsermittlungsverfahrens individuell ermittelt.
Der LVR beabsichtigt daher, die FInK-Förderung mit einem sanften, nahtlosen Übergang aller bereits geförderten Kinder mit Behinderung in das gesetzlich verpflichtende System der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wie folgt zu überführen:
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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