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Was passiert mit der bisherigen FInK-Förderung?

Unsere Antwort

Im Zuge der neuen gesetzlichen Aufgabenbindung des LVR durch das BTHG wird die freiwillige Förderung (FInK) zusammen mit den Integrationshilfen vollständig durch heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen abgelöst. Heilpädagogische Fachleistungen der Sozialen Teilhabe werden künftig unter Beteiligung der Leistungsberechtigten im Rahmen des Bedarfsermittlungsverfahrens individuell ermittelt.

Der LVR beabsichtigt daher, die FInK-Förderung mit einem sanften, nahtlosen Übergang aller bereits geförderten Kinder mit Behinderung in das gesetzlich verpflichtende System der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wie folgt zu überführen:

  • ein Antrag auf heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX kann bereits ab 01.01.2020 von den Eltern bei den LVR-Fallmanager*innen vor Ort gestellt werden;
  • alle FInK-Anträge von den Trägern, die bis zum 31. Juli 2020 eingehen, erhalten eine Bewilligung nach bisherigem Verfahren bis zur Schulpflicht (Erhöhung der FInK-Pauschale für alle Kinder ab dem 01.08.2020 auf 6.500 € jährlich);
  • ab dem 1. August 2020 können alle Anträge auf heilpädagogischen Leistungen nach § 79 SGB IX von den Eltern beim LVR-Fallmanagement vor Ort gestellt werden;
  • Träger können übergangsweise sowohl für die "Bestandskinder" eine FInK-Förderung erhalten als auch für die Neufälle eine SGB IX-Förderung;
  • Träger können jederzeit die FInK-Förderung für einzelne Kinder kündigen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung für jedes Kind an die LVR-Sachbearbeitung. Sofern diese Kinder dann eine SGB IX-Leistung erhalten sollen, können die Eltern einen Antrag stellen;
  • Träger können für ein Kind entweder eine Basisleistung I oder eine FInK-Förderung erhalten. Eine Doppelfinanzierung ist nach den neuen Richtlinien ausgeschlossen;
  • daneben können alle Kinder auf Antrag durch die Eltern weitere individuelle Leistungen (ehemals Kita-Assistenz, I-Helfer oder Einzelfallhilfe) erhalten;
  • aufgrund der Gestaltung des Übergangsprozesses wurden die derzeitigen FInK-Richtlinien angepasst.