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Wann kann eine elektronische Weiterleitung des BEI_NRW erfolgen?

Unsere Antwort

Eine elektronische Weiterleitung des BEI_NRW von Anwender*in zu Anwender*in eines anderen Leistungserbringers kann ausdrücklich nur dann erfolgen, wenn die*der Leistungssuchende vorher hierzu ihre*seine Einwilligung erteilt hat. Diese einzuholen liegt – wie auch bisher bei einer beabsichtigten Datenweitergabe - im Verantwortungsbereich des jeweiligen Leistungsanbieters. Leitet ein Leistungserbringer die Daten ohne eine solche Einwilligung weiter, handelt es sich um eine Datenschutzverletzung seitens des weiterleitenden Leistungserbringers.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anwenderinformation.

Kontaktieren Sie das LVR-Fallmanagement

Fehlt Ihnen die erforderliche Einwilligung einer antragstellenden Person zur Weitergabe ihrer Daten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem LVR-Fallmanagement auf.