Unsere Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Das Instrument zur individuellen Bedarfsermittlung heißt BEI_NRW. Sie können zur Bedarfsermittlung einen Teil des Instruments ausfüllen: die Persönliche Sicht.
Das BEI_NRW ist ein digitales Instrument, das nur mit Unterstützung eines Leistungserbringers, der KoKoBe oder dem Fallmanagement des LVR komplett ausgefüllt werden kann. Es wird dafür ein spezieller Zugang benötigt.
BEI_NRW ohne Leistungserbringer einreichen
Wenn Sie keinen Leistungserbringer und keine KoKoBe haben, die das BEI_NRW mit Ihnen erstellt, wenden Sie sich an Ihre LVR-Regionalabteilung mit der Bitte, Sie zu unterstützen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag für das Persönliche Budget.
Bitte beachten Sie: Die KoKoBe ermittelt die Bedarfe vor allem für und mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Tel: 0221/809-6800
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