Wie läuft künftig das Vertragsmanagement in der Kita ab?
Unsere Antwort
Alle Kitaträger können für die Zeit ab dem 01.08.2020 einen Vertrag mit dem LVR abschließen.
Hierzu wird der LVR mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen Mustervertrag abstimmen, der umfassendere Verfahrensregelungen enthält als im Landesrahmenvertrag abgebildet, z.B.:
- unterjährige Aufnahme eines Kindes im Modell Gruppenstärkenabsenkung
- Wechsel der Modelle
- Konzepte
- Förder- und Teilhabeplan
- Verwendungsnachweise
Mit diesem Mustervertrag wird der LVR auf alle ihm (etwa durch die FInK-Pauschale) bekannten Kita-Träger zugehen. Nach Unterzeichnung des Vertrages soll möglichst wenig zusätzlicher Aufwand für die Kita-Träger entstehen.
Grundsätzlich können Kita-Träger, die Interesse am Abschluss eines solchen Mustervertrages haben, gerne mit diesem Anliegen auf den LVR zukommen.
Bitte wenden Sie sich in Sachen Vertragsmanagement an: team-bthg-elementarbereich@lvr.de oder an das BTHG-Servicetelefon (0221) 809-6200.
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