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Was verändert sich bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rheinland?

Was verändert sich bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rheinland?

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Es gibt ein neues Gesetz.

Es heißt „Bundes-Teilhabe-Gesetz“.

Das Gesetz soll helfen, dass Menschen mit Behinderungen genau die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

Und dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können.

Ab 2020 gelten deshalb neue Regeln für die Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Für viele gibt es nur kleine Änderungen.

Keiner muss sich Sorgen machen.

Durch das Gesetz sollen Sachen besser werden.

Gesetzbuch

Welche Veränderungen gibt es?

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderungen, die eigenes Geld verdienen,
    können jetzt mehr von ihrem Geld behalten.
    Sie müssen weniger abgeben für die Unterstützung.
     
  • Jeder soll die Hilfen bekommen, die er braucht.
    Egal, wo und wie er wohnt.
    Ob in der Wohneinrichtung, in der Wohn-Gemeinschaft oder allein.


Dazu gibt es ein Gespräch, in dem der Mensch mit Behinderung
mit einem Fachmenschen über sein Leben redet.
Was er schon kann,
was er lernen möchte,
wobei er Unterstützung braucht.
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Dabei geht es um das Wohnen und den Alltag,
aber auch die Arbeit oder die Nachbarschaft.
Das soll helfen, dass die Unterstützungsleistungen
gut zu dem Menschen mit Behinderungen passen.

Wohngruppe

Die größten Veränderungen gibt es für Menschen mit Behinderungen,
​​​​​​​die in einer Wohneinrichtung leben.
Die Unterstützung zahlt weiter der LVR.
Das heißt in schwerer Sprache: die Fach-Leistung.

​​​​​​​Der LVR bezahlt nicht mehr das Geld für Wohnen, Essen, Kleidung
und was man sonst so zum Leben braucht.
Wenn der Mensch mit Behinderungen viel Geld verdient,
bezahlt er das selbst.
Wenn er kein Geld oder nicht genug Geld verdient,
​​​​​​​bezahlt das Sozial-Amt.
Dazu muss man aber einen Antrag stellen.

Assistenz erklärt Sachverhalt

Beim Thema Arbeiten gibt es auch Veränderungen:
Wer nicht in einer Werkstatt arbeiten will,
hat mehr Möglichkeiten,
woanders zu arbeiten.
Auch in einer Firma.
Und bei der Arbeit in einer Werkstatt
werden die Menschen mit Behinderung bald genauer gefragt,
was und wie sie arbeiten wollen.
Und was sie noch üben und lernen möchten.

In der Werkstatt arbeiten

Für den LVR bringt das neue Gesetz neue Aufgaben:

Der LVR ist ab 2020 zuständig für die Unterstützung
für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Rheinland.

Sie haben dann nur noch eine Ansprechperson.

Bei der Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
sind beide zuständig: der LVR und die Stadt oder der Kreis,
wo das Kind wohnt.

LVR und Stadt oder Kreis teilen sich die Aufgaben und arbeiten gut zusammen.

Arbeitsgruppe