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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Verfahren

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Verfahren

Die Bedarfs-Ermittlung

Menschen mit Behinderung können Unterstützung bekommen.

Dafür gibt es ein Verfahren: die Bedarfs-Ermittlung.

In der Bedarfs-Ermittlung schreibt der Mensch mit Behinderung
und eine Fachkraft einen Hilfe-Plan.

In dem Hilfe-Plan steht drin:

  • Welche Wünsche und Ziele hat der Mensch mit Behinderung?
  • Wie kann man die Ziele erreichen?
  • Welche Unterstützung ist nötig?

 

Hilfeplan

Die Planungs-Konferenz

Es gibt Regeln dafür, wofür der LVR Geld geben darf.
Deshalb prüft der LVR.
Er prüft, was er zahlen kann.
Dann entscheidet der LVR.

Manchmal ist die Entscheidung einfach.
Weil alle Sachen klar sind.
Manchmal muss der LVR noch Fragen stellen.
Und sich beraten.

Dann redet der LVR mit
dem Menschen mit Behinderung
Und mit der Person,
die den Menschen mit Behinderung unterstützt.
Das Reden findet bei einem Treffen statt.
Das Treffen heißt Planungs-Konferenz.

In der Planungs-Konferenz sind mehrere Menschen dabei.
Zum Beispiel:

  • Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vom LVR
  • Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vom Sozial-Amt
  • Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von Beratungs-Stellen

Der Mensch mit Behinderung entscheidet selbst,
ob er oder sie auch dabei sein möchte.
Der Mensch mit Behinderung kann auch eine Vertrauens-Person schicken.
​​​​​​​Oder er oder sie geht zusammen mit der Vertrauens-Person hin.

Planungskonferenz