Ihre Wohn-Unterstützung: Was ändert sich?
Ihre Wohn-Unterstützung: Was ändert sich?
Ab 1. Januar 2020 gibt es Veränderungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Wohn-Einrichtungen.
So ist die Situation ab 1. Januar 2020: Sie haben ein Einkommen. Zum Beispiel in Form einer Rente oder Kinder-Geld. Oder Sie haben ein Einkommen durch Ihre Arbeit in der Werkstatt. Sie bekommen Ihr Einkommen direkt ausgezahlt. Das heißt: Das Geld wird auf ein Bank-Konto überwiesen. Sie sagen, auf welches Bank-Konto Ihr Einkommen ausgezahlt wird.
Ein neues Bank-Konto Wenn Sie kein Bank-Konto haben, können Sie ein neues Bank-Konto einrichten. Fragen Sie Ihre Familie oder Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin. Sie können Ihnen helfen, ein neues Bank-Konto einzurichten. |
Ihre Leistungen zum Leben
Da Sie Ihr Einkommen jetzt direkt erhalten,
müssen Sie auch selbst mit dem Geld
Ihre Leistungen zum Leben bezahlen.
Zum Beispiel:
- Geld für das Wohnen,
- Geld für Essen,
- Geld für Kleidung und
- Taschen-Geld.
Um die Leistungen zum Leben kann sich auch Ihre Wohn-Einrichtung kümmern.
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben,
können Sie Unterstützung vom Sozial-Amt bekommen.
Der Antrag
Das Sozial-Amt braucht Ihre persönlichen Daten.
Das sind zum Beispiel Informationen, wo und wie Sie leben.
Dafür schreiben Sie einen kleinen Antrag.
Den kleinen Antrag bekommen Sie von Ihrem Betreuer
oder Ihrer Betreuerin in der Wohn-Einrichtung.
Sie helfen Ihnen auch,
den kleinen Antrag zu stellen.
Achtung!
Bitte schicken Sie den kleinen Antrag an das Sozial-Amt
in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis.
Ihre Wohn-Einrichtung kann Ihnen sagen,
welches Sozial-Amt für Sie zuständig ist.
Die Wohn-Einrichtung hat eine Liste mit allen Adressen.