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Der Landes-Rahmen-Vertrag

Der Landes-Rahmen-Vertrag

Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht

auf Teilhabe und Selbst-Bestimmung.

Jede Person entscheidet selbst,

wo und wie sie leben möchten.

 

Der Landes-Rahmen-Vertrag regelt

die Leistungen zur Unterstützung

für alle Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen.

Ab 2020 gibt es einige Veränderungen.

Für die Menschen mit Behinderungen haben diese Veränderungen

keine Nachteile.

 

Ziel ist eine gute und gleiche Qualität

bei den Angeboten für Menschen mit Behinderung.

Jeder Mensch mit Behinderung soll die Unterstützung erhalten,

die er zum Leben braucht.

Mensch mit Behinderung zeigt auf sich selbst