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Was versteht man unter solitären heilpädagogischen Leistungen?

Unsere Antwort

Solitäre heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung bieten ein breites Spektrum und werden beispielsweise in Frühförderstellen angeboten.

Diese solitäre heilpädagogische Leistung umfasst auch die heilpädagogische Diagnostik. Daneben bezieht sie sich auf die Erstberatung als offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung oder ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten (Früherkennung und Prävention). Sofern absehbar nicht ausschließlich ein heilpädagogischer Förderbedarf besteht, soll nach Möglichkeit eine interdisziplinäre Diagnostik durch eine interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) erfolgen. Daraufhin soll die Leistung, abhängig von der Entscheidung der Erziehungsberechtigten, als Komplexleistung nach §46 SGB IX durch die IFF erbracht werden.

Das Ergebnis der Diagnostik sowie die Bedarfsermittlung des Trägers der Eingliederungshilfe bilden die Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung. Die heilpädagogische Entwicklungsförderung erfolgt handlungs- und alltagsorientiert. Die Inhalte werden als landeseinheitliche Standards definiert und angebotsbezogen als zeitbasiertes Entgelt finanziert.